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BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 15.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit von Personalratsmandat und Mitgliedschaft im Senat einer Fachhochschule - Begriff des Gleichheitsgrundsatz - Begriff der Wissenschaftsfreiheit - Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Personalvertretung - Grundsatz formaler Wahlgleichheit bei Wahlen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.10.1990 - 8 K 536/90
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 16/91
- BVerwG, 13.07.1993 - 6 C 15.92
- BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 15.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 15.92
Das gilt insbesondere für die als "Gegenbeispiel" angeführte Unternehmensmitbestimmung von Arbeitnehmervertretern nach dem Mitbestimmungsgesetz - MitbestG - (vom 4. Mai 1976, BGBl I S. 1153), die gleichzeitig dem Betriebsrat und dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören dürfen; denn dort hat der Gesetzgeber aufgrund seiner Gestaltungsfreiheit - ohne daran durch Verfassungsrecht gehindert zu sein, vgl. BVerfGE 50, 290 - bewußt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Arbeitnehmerinteressen nicht allein mittels einer Vertretung im Betriebsrat Geltung zu verschaffen, sondern sie über gewählte Vertreter auch in das Unternehmensorgan Aufsichtsrat hineinwirken zu lassen. - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 15.92
Eine willkürliche Ungleichbehandlung mit der Folge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann gegeben, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 81, 156, 205). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 15.92
Eine willkürliche Ungleichbehandlung mit der Folge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann gegeben, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 81, 156, 205). - BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 15.92
Sie läge nur dann vor, wenn der gewählte Kandidat, der vor die Entscheidung zwischen den beiden Ämtern gestellt wird, in Wahrheit keine echte Entscheidungsmöglichkeit hätte, weil die Annahme der Wahl für ihn mit unzumutbaren Folgen verbunden wäre und er sich deshalb außerstande sehen müßte, sich für das neue Mandat zu entscheiden (BVerfGE 48, 64, 88 f. [BVerfG 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77]; 58, 177, 193) [BVerfG 06.10.1981 - 2 BvR 384/81]. - BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81
Inkompatibilität/Kreisangestellter
Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 C 15.92
Sie läge nur dann vor, wenn der gewählte Kandidat, der vor die Entscheidung zwischen den beiden Ämtern gestellt wird, in Wahrheit keine echte Entscheidungsmöglichkeit hätte, weil die Annahme der Wahl für ihn mit unzumutbaren Folgen verbunden wäre und er sich deshalb außerstande sehen müßte, sich für das neue Mandat zu entscheiden (BVerfGE 48, 64, 88 f. [BVerfG 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77]; 58, 177, 193) [BVerfG 06.10.1981 - 2 BvR 384/81].